Urkundenübersetzung

Übersetzungen von Urkunden jeder Art, in der amtlich vorgeschrieben Form und in folgenden Sprachrichtungen:

Deutsch > Griechisch            Griechisch > Deutsch

Als vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigte Übersetzerin für die griechische Sprache besitze ich die Lizenz Übersetzungen anzufertigen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk zu bescheinigen.
Die so angefertigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden und offiziellen Stellen im Ausland anerkannt.

An dieser Stelle möchte ich auf ein häufig auftretendes Missverständnis hinweisen:                                                                                            Für die oben beschriebene Dienstleistung wird hier die  häufig verwendete aber falsche Bezeichnung beglaubigte Übersetzung vermieden, da sie irreführend ist. Anders als damit impliziert darf ein/e ermächtigte/r Übersetzer/in keine Dokumente beglaubigen, sondern lediglich bescheinigen, dass der Ausgangstext richtig und vollständig übersetzt wurde).

Da also nicht die Echtheit eines Dokuments beglaubigt wird, müssen Sie mir auch nicht zwingend das Original vorlegen. Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument verbunden und schließlich wird im Bestätigungsvermerk erwähnt, ob mir das Dokument im Original, als beglaubigte Kopie oder als einfache Kopie (z.B. eingescannt) vorlag. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Behörde um zu erfahren, ob die Vorlage des Originals erforderlich ist.

Ablauf:

Wenn Sie eine Urkundenübersetzung benötigen, senden Sie mir die Dokumente per Post oder eingescannt per E-Mail bzw. über das Kontaktformular zu. Auf Wunsch ist selbstverständlich auch eine persönliche Übergabe nach Terminvereinbarung möglich.
Nachdem ich die Dokumente gesichtet habe, erhalten Sie von mir ein Angebot, welches sowohl die Kosten als auch die Bearbeitungszeit enthält. Sollte der Auftrag im Anschluss zustande kommen, können Sie den entsprechenden Betrag überweisen oder per Paypal zahlen.
Schließlich erhalten Sie Ihre übersetzten Dokumente per Post oder bei persönlicher Abholung (immer nach Absprache).

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